Informationen für Richter*innen

Unsere Gutachten werden nach wissenschaftlichen Qualitätsstandards erstellt und entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten. 
Alle bei uns tätigen psychologischen Sachverständigen haben nach ihrem Hochschulstudium (Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie) Weiterbildungen absolviert bzw. absolvieren diese, um den fachlichen Anforderungen familienrechtspsychologischer Fragestellungen gerechtzuwerden. Des Weiteren werden in unserer Praxis zur Qualitätssicherung eine wöchentliche anonymisierte Intervision, ebenso wie Supervision, durch anerkannte Supervisorinnen und Fachteamleiterinnen realisiert, um sowohl neu in die Tätigkeit eingestiegenen, aber auch erfahrenen Kolleg*innen einen hohen Qualitätsstandard in der Begutachtung zu ermöglichen.

Sollten Fristen auf Grund von Kooperationsschwierigkeiten mit den Beteiligten nicht einzuhalten sein, ergibt sich dies aus den Sachstandsmitteilungen, und wir bitten rechtzeitig um Fristverlängerung.

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Im Falle großer familiärer Unsicherheiten besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Ladung, damit der oder die Sachverständige die Eltern zunächst vor Gericht kennengelernt, sich vorstellt und das Begutachtungsvorhaben mündlich erläutert. 
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass statt der Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Sachverständigengutachtens die Ergebnisse der Begutachtung mündlich vor Gericht erstattet werden. Dies verkürzt die Gesamtbearbeitungszeit der Begutachtung und kann daher insbesondere in Verfahren, die eine kurzfristige gerichtliche Entscheidung notwendig machen, hilfreich sein.
Wir bieten ebenfalls die Durchführung lösungsorientierter Gutachten an, die häufig eine längere Bearbeitungszeit implizieren und damit einhergehen, dass nach Erhebung der Daten gemeinsam mit den Eltern bzw. dem Jugendamt Lösungen erarbeitet, umgesetzt und im Verlauf durch den bzw. die Sachverständige evaluiert werden.

Sollten sich weitere Fragen bei Ihnen ergeben, können Sie sich zu unseren telefonischen Sprechzeiten gerne in unserer Praxis melden!

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Ihre Ansprechpartnerin:

Frau Beiderbeck

(06174) 299 630

Montag - Donnerstag:
09:00-11:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Freitag:
09:00-15:00 Uhr

Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie baldmöglichst zurück.